Landtagswahl Änderung des Landeswahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes vom Landtag beschlossen
Das Landeswahlgesetz (LWahlG) sowie das Kommunalwahlgesetz (KWG) beinhalten keine gesetzlichen Bestimmungen für den Fall, dass Wahlen aufgrund von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen nicht wie üblich in Form der regulären Urnen- und Briefwahl stattfinden können. Der …
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