Vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid
I. Voraussetzungen
formell | materiell |
schriftlicher Antrag mit:
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Das Bürgerbegehren/Ratsbegehren kann sich richten:
- auf eine Maßnahme/Angelegenheit, zu der noch kein Ratsbeschluss vorliegt (Untätigkeitsbegehren), oder
- gegen einen Ratsbeschluss mit dem Ziel, eine beschlossene Maßnahme nicht zu verwirklichen (Anfechtungsbegehren) oder eine abgelehnte Maßnahme doch noch durchzuführen (Verpflichtungsbegehren).